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Was Sie schon immer wissen wollten
Was kostet eine erste Beratung?
Es
beginnt bei 10,00 € und beträgt maximal 190,00 € zzgl. Mwst.
Übernimmt das
meine Rechtsschutzversicherung ?
In
der Regel in folgenden Rechtsgebieten:
Verkehrs-, Arbeits-, Sozial-, Vertragsrecht,
Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Straftaten,
Schadensersatz und Schmerzensgeld (nicht die
Abwehr solcher Ansprüche)
Die Einholung der
Rechtsschutzdeckungszusage
übernehme selbstverständlich ich für Sie.
Kann ich
staatl. Beratungshilfe in Anspruch nehmen?
Natürlich:
Bei allen Amtsgerichten gibt es hierfür Berechtigungsscheine.
Wenn es zum Prozess kommt, berate ich Sie über die
Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird Ihnen bewilligt
werden, wenn Sie bedürftig sind - gegebenenfalls gegen
Ratenzahlung - und Ihre Rechtsverteidigung oder -verfolgung
nicht mutwillig ist und Aussicht auf Erfolg bietet.
Wer bezahlt
eigentlich einen Prozess ?
Immer
der Unterlegene
oder in sogenannten FGG- und Scheidungsverfahren
werden die Kosten in der Regel geteilt.
Am
Arbeits- und Sozialgericht gibt es in der I. Instanz keine
Kostentragungspflicht.