Rechtsanwalt Hans Dieter Englert 
Fachanwalt für Familienrecht
Strafverteidigung

97688 Bad Kissingen  Marktplatz 9

 

 


Was Sie schon immer wissen wollten



Was kostet eine erste Beratung?

Es beginnt bei 10,00 € und beträgt maximal 190,00 € zzgl. Mwst.
 

Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung ?

In der Regel in folgenden Rechtsgebieten: 
            Verkehrs-, Arbeits-, Sozial-, Vertragsrecht,
            Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Straftaten,
            Schadensersatz und Schmerzensgeld (nicht die 
            Abwehr solcher  Ansprüche)
Die Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage 
übernehme selbstverständlich ich für Sie.

Kann ich staatl. Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Natürlich
Bei allen Amtsgerichten gibt es hierfür Berechtigungsscheine.
Wenn es zum Prozess kommt, berate ich Sie über die
Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird Ihnen bewilligt
werden, wenn Sie bedürftig sind - gegebenenfalls gegen
Ratenzahlung - und Ihre Rechtsverteidigung oder -verfolgung
nicht mutwillig ist und Aussicht auf Erfolg bietet.

Wer bezahlt eigentlich einen Prozess ?

Immer der Unterlegene 
oder in sogenannten FGG- und Scheidungs
verfahren 
werden die Kosten in der Regel geteilt.
Am Arbeits- und Sozialgericht gibt es in der I. Instanz keine 

      Kostentragungspflicht.